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Frau Heike Lauber
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- O-Ton-Paket
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- KrankenkassePraxisgebührArztPatientKassenleistungVersicherungBurdaFrau im Trend
Das übernimmt die Kasse? Krankenkassen zahlen mehr, als viele glauben (O-Ton-Paket)
(ddp direct) Erst kam die Praxisgebühr beim Arztbesuch, dann der Zusatzbeitrag im letzten Jahr – die Patienten zahlen immer mehr Beiträge für ihre Krankenkasse. Viele Deutsche ärgern sich. Sie halten die steigenden Beiträge für ungerechtfertigt. Dabei zahlen die Krankenkassen viel mehr, als die meisten von uns wissen, weiß Frau im Trend-Chefredakteur Thomas Otto – hallo!
O-Ton 1: „Hallo, ich grüße Sie!“
Was ist der größte Trugschluss, wenn es um Kassenleistungen geht?
O-Ton 2 (0:25 Min.): „Eigentlich der, dass die Kassen oft mehr zahlen, als viele glauben: Ein Bereich ist zum Beispiel die Akupunkturbehandlung – im Bereich des unteren Rückens oder bei Kniebeschwerden – werden nämlich als Kassenleistung mittlerweile bezahlt. Auch interessant für Migränepatienten zum Beispiel, dass es ein Modellprogramm gibt, bei dem man sich anmelden kann bei seiner Krankenkasse, dass auch in diesem Bereich – also Migräne-Kopfschmerz – eine Akupunkturbehandlung bezahlt wird.“
Muss ich die Praxisgebühr wirklich bei jedem Arztbesuch pro Quartal zahlen?
O-Ton 3 (0:17 Min.): „Nein, muss man nicht! Wer zum Beispiel zu einer Vorsorgeuntersuchung geht, muss keine Praxisgebühr bezahlen. Gleiches gilt beim Zahnarzt: Wenn ein Patient lediglich zur Kontrolle geht, auch wenn eine Zahnsteinentfernung durchgeführt wird, muss keine Praxisgebühr bezahlt werden, denn selbst diese ist einmal pro Jahr kostenfrei.“
Welche Kosten übernimmt die Kasse bei Zahnimplantaten und Parodontosebehandlungen?
O-Ton 4 (0:19 Min.): „Auch eine sehr interessante Frage, denn: Bei Zahnimplantaten zum Beispiel wissen viele nicht, dass sie versicherungsrechtlich wie Brücken behandelt werden – auch bei Zahnimplantaten trägt die Kasse nämlich einen Grundanteil. Und da eine Parodontosebehandlung verhindern soll, dass der Patient gesunde Zähne verliert, wird auch diese Leistung als Kassenleistung bezahlt.“
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich aus dem Job ausscheide und nicht mehr pflichtversichert bin?
O-Ton 5 (0:18 Min.): „Dann ist es natürlich möglich, sich über den Ehepartner versichern zu lassen. Frauen, die aus dem Job ausscheiden und Hausfrau werden, sind zwar nicht mehr pflichtversichert, weil sie keinen Arbeitgeber haben – sie können sich aber beim Ehemann kostenfrei familienversichern lassen. Und: Auch volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung befinden, werden kostenfrei versichert.“
Wo genau kann ich mich erkundigen, was die Krankenkassen an Kosten übernehmen?
O-Ton 6 (0:21 Min.): „Wir haben zum Beispiel in unserer aktuellen Ausgabe der ‚Frau im Trend‘ die wichtigsten Fälle zusammengetragen und aufgelistet – dort können Sie ein paar Beispiele sehen, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden. Sie können im Zweifelsfall aber auch ganz einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse anrufen und nachfragen. Eventuell lohnt sich dann vielleicht sogar ein Wechsel, denn manche Krankenkassen übernehmen mehr Leistungen als andere.“
Frau im Trend-Chefredakteur Thomas Otto – vielen Dank!
O-Ton 7: „Ja, ich bedanke mich – tschüss!“
Alles über die Leistungen der Krankenkassen können Sie in der aktuellen Ausgabe der „Frau im Trend“ nachlesen – ab sofort bei Ihrem Zeitschriftenhändler.
