29.12.2011 17:35 Uhr in Print und Familie

Mutter auf Zeit - Tagesmütter unterstützen Eltern bei der Erziehung (O-Ton-Paket)

(ddp direct) Der deutsche Philosoph Immanuel Kant sagte einst: „Der Mensch kann nur Mensch werden durch Erziehung!“ Die Erziehung der eigenen Kinder ist wahrscheinlich die wichtigste Aufgabe, die Eltern haben – daher überlassen sie das auch nicht einfach irgendwem. Gerade für berufstätige Eltern ist das allerdings hin und wieder nötig. Zum Glück gibt es für solche Fälle aber Tagesmütter, die sich dieser Verantwortung auch bewusst sind. „Frau im Trend“-Chefredakteur Thomas Otto – hallo!


O-Ton 1: „Ja, hallo, ich grüße Sie auch!“

Was genau ist eine Tagesmutter?

O-Ton 2: „Ja, eine Tagesmutter ist eine Betreuerin oder Erzieherin für einen bestimmten Zeitraum. Eine Tagesmutter kann bis zu fünf Kinder betreuen – sie braucht dafür allerdings geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume gibt es bestimmte Vorschriften – allerdings weichen die Vorgaben der zuständigen Behörden stark voneinander ab, auch die Bezahlung variiert in den einzelnen Bundesländern.“

Welche Voraussetzungen muss eine Tagesmutter erfüllen?

O-Ton 3: „Bevor das Jugendamt eine Zulassung zur Tagesmutter erteilt, müssen zunächst einige Nachweise erbracht werden – Gesundheitszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Qualifizierungsnachweis über die Kinderbetreuung. Und jetzt, aktuell, ab 2012 müssen Tagesmütter außerdem regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Erst wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag stellen, Tagesmutter zu werden. Daraufhin wird dann geprüft, ob auch eine Eignung vorliegt – mehr dazu lesen Sie zum Beispiel in der aktuellen Ausgabe der ‚Frau im Trend’…“

Wie sieht eine Eignungsprüfung zur Tagesmutter aus?

O-Ton 4: „Eine Eignungsprüfung läuft quasi in einem persönlichen Gespräch ab zwischen der Frau, die sich bewirbt und einem Mitarbeiter des Jugendamtes. Dort werden die Voraussetzungen dann geklärt – dazu zählen zum Beispiel auch die persönliche Belastbarkeit der jeweiligen Person oder ihre Einstellung zu grundsätzlichen Erziehungsfragen. Die familiäre Situation wird geprüft, ebenso die Wohnungssituation: Gibt es ein Spielzimmer, einen Schlafraum, eine Küche? Wie ist das Wohnumfeld? Sind dort Spielplätze vorhanden? Und so weiter und so fort. Von Größe und Beschaffenheit der Wohnung hängt dann auch ab, wie viele Kinder betreut werden dürfen.“

Wie werden die Kinder an die Tagesmütter vermittelt?

O-Ton 5: „Da gibt es zwei Möglichkeiten: Einmal ist eine Vermittlung übers Jugendamt möglich – dann übernimmt das Amt auch die Bezahlung. Es gibt aber auch private Vermittler, die mit Tagesmüttern einen Vertrag schließen und einen Betreuungsbetrag vereinbaren. Wird die Tagesmutter übers Jugendamt vermittelt, erhält sie für jedes Kind einen Festbetrag, über einen privaten Vermittler wird meist ein Lohn pro Kind und Stunde vereinbart beziehungsweise eine Pauschale angeschlossen. Ab Januar wird sich aber einiges ändern: Dann werden Tagesmütter Freiberuflern und Selbstständigen gleichgestellt.“

Was ändert sich durch diese Umstellung für Tagesmütter?

O-Ton 6: „Das Wichtigste ist dabei eigentlich, dass die Kindertagespflege dann den Einnahmen aus einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit gleichgestellt werden. Das heißt vor allem, dass die Einnahmen, die man meinetwegen als Lohn als Tagesmutter bekommt, auch bestimmten Ausgaben, die mit der Tagesmuttertätigkeit verbunden sind, steuerlich gegengerechnet werden.“

„Frau im Trend“-Chefredakteur Thomas Otto – vielen Dank!

O-Ton 7: „Ja, gern geschehen!“


Die Arbeit als Tagesmutter kann sich also durchaus lohnen – und Eltern können ihre Kinder in qualifizierte Hände geben. Weitere Infos und viele Tipps zum Thema „Tagesmütter“ können Sie in der aktuellen Ausgabe der „Frau im Trend“ nachlesen – ab sofort bei Ihrem Zeitschriftenhändler.