11.05.2010 13:15 Uhr in Finanzen und Radio

Steuertipp der Woche – Der Faktor Ehe: Gerechtere Steuerbelastung für berufstätige Paare!

(ddp direct) Es war die Qual der Wahl: Bis Ende 2009 konnten berufstätige
Ehepaare nur die Steuerklassenkombinationen „vier und vier“ oder „drei und fünf“ wählen. So
richtig „gerecht“ waren beide nicht. Seit Beginn des Jahres können sie beim Finanzamt aber
das sogenannte „Faktorverfahren“ beantragen. Damit wird die Lohnsteuerlast gleichmäßiger
auf beide Partner verteilt. Wie es funktioniert, weiß Peter Schmitz, unser BUHL-Steuerexperte
vom WISO Sparbuch. Hallo, Herr Schmitz:

Begrüßung: „Ja, hallo!“

1. Herr Schmitz, was waren denn die Schwächen der alten Regelung?

O-Ton 1 (Peter Schmitz, 0:18 Min.): „Bei der alten Regelung war es so, dass die Einteilung in
Steuerklassen nie so richtig dem tatsächlichen Einkommen gerecht wurde. Denn der monatliche
Steuerabzug, der wurde einfach in Tabellen abgelesen. Gerade für Ehepartner mit Steuerklasse
fünf gibt es einen sehr hohen Steuerabzug pro Monat - und bei kleinen Gehältern ist das sehr
frustrierend und auch ungerecht.“

2. Was passiert bei diesem neuen Faktorverfahren eigentlich?

O-Ton 2 (Peter Schmitz, 0:16 Min.): „Das Finanzamt macht dabei vorab eine fiktive
Steuererklärung und Steuerberechnung. Das kann man auch zu Hause am PC selbst
ausrechnen, zum Beispiel mit der Steuersoftware WISO Sparbuch. Die Verteilung der Steuer
zwischen den Ehepartnern entspricht dabei genau der Verteilung bei getrennt lebenden
Ehepartnern.“

3. Was haben berufstätige Ehepaare davon?

O-Ton 3 (Peter Schmitz, 0:13 Min.): „Der Vorteil des neuen Verfahrens ist, dass die monatlich
zu zahlende Lohnsteuer gerechter zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird, und dass der
monatliche Steuerabzug näher an die tatsächliche Steuerlast für das ganze Jahr rankommt.
Folge ist: Steuernachzahlungen für die Eheleute können Sie so vermeiden.“

4. Was muss getan werden, damit das Finanzamt das Faktorverfahren anwendet?

O-Ton 4 (Peter Schmitz, 0:25 Min.): „Das neue Faktorverfahren, das muss von beiden
Ehepartnern extra beantragt werden. Das kann formlos beim Finanzamt erfolgen oder auch
zusammen mit einem Antrag auf Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte.
Änderungen sind nur einmal im Jahr möglich, zum Beispiel wenn sich der Verdienst eines oder
beider Partner deutlich ändert. Den Antrag müssen Sie bis spätestens 30. November stellen.
Wichtig: Das Finanzamt verlangt dann für das Jahr auf jeden Fall eine Steuererklärung von
Ihnen.“

Herr Schmitz, vielen Dank für das Gespräch!

Verabschiedung: „Ja, sehr gerne!!“

Mehr gute Steuer-Spar-Tipps gibt’s im Internet unter www.sparbuch.de.