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Herr Peter Schmitz
Steubenstraße 46
68163 Mannheim
Deutschland
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Telefon:0621 – 429 44 691
Mobil:0151 – 226 50 277
Fax:0621 – 429 44 695Kategorie
- O-Ton-Paket
Schlagworte
- BuhlWISOSteuererklärungTippSteuervorteilsparen
Steuertipp der Woche - Der Staat zahlt bei beruflich genutzten privaten Handys und Computern dazu!
(ddp direct) Handy und Computer mit Internetanschluss besitzen mittlerweile wohl die
meisten von uns. Neben dem privaten Gebrauch nutzen viele diese Geräte auch für berufliche Zwecke.
Das sollten Sie aber auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung angeben, denn dann gibt’s Geld vom Staat.
Allerdings nur unter bestimmten Umständen. Die kennt Peter Schmitz, unser BUHL-Steuerexperte vom
WISO Sparbuch. Hallo, Herr Schmitz:
Begrüßung: „Guten Tag!“
1. Herr Schmitz, fangen wir mit dem Computer an. Wann kann ich den von der Steuer
absetzen?
O-Ton 1 (Peter Schmitz, 0:27 Min.): „Ja, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren Privat-PC
zum Beispiel für berufliche E-Mails nutzen, dann können Sie einfach 50 Prozent der Kosten für den PC als
Werbungskosten geltend machen. Nutzen Sie den privaten Computer sogar komplett beruflich, dann
müssen Sie das aber dem Finanzamt beweisen. Und für diesen Nachweis müssen Sie so eine Art
Fahrtenbuch für Ihren PC führen. Darin notieren Sie dann Zeit und Umfang der beruflichen Nutzung und
Ihre konkrete berufliche Tätigkeit am PC.“
2. Was ist mit den anfallenden Nebenkosten?
O-Ton 2 (Peter Schmitz, 0:27 Min.): „Die sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig - und zwar mit dem
Prozentanteil mit dem Sie Ihren PC auch beruflich nutzen. Zum Beispiel also Druckerpapier,
Tonerkartuschen, Tintenpatronen, Reparaturen oder sogar die Zinsen für einen Kredit, wenn Sie den PC
finanziert haben. Auch spezielle für Sie berufstypische Software, die kann in der Steuererklärung angesetzt
werden. Auf keinen Fall sind abzugsfähig: Office-Pakete, Textverarbeitungsprogramme oder übliche
Computerzeitschriften.“
3. Was kann ich absetzen, wenn ich mir ein neues Gerät kaufe?
O-Ton 3 (Peter Schmitz, 0:33 Min.): „Das hängt dann vom Preis ab. Kostet das Gerät weniger als 487
Euro und 90 Cent inklusive Mehrwertsteuer, dann können Sie es sofort in der Steuererklärung ansetzen.
Natürlich nur zu dem Prozentsatz zu dem Sie es beruflich nutzen, also zum Beispiel 50 Prozent. Liegt der
Kaufpreis über 487 Euro 90, dann kann er über mehrere Jahre verteilt in den Steuererklärungen angesetzt
werden. Das ist dann die sogenannte Abschreibung. Die Nutzungsdauer ist festgelegt. Beim Computer
kann der Betrag zum Beispiel auf drei Jahre, beim Handy auf fünf Jahre verteilt werden.“
4. Wie sieht es aus mit den Kosten fürs Internet, Handy oder Telefon?
O-Ton 4 (Peter Schmitz, 0:26 Min.): „Wenn Sie erfahrungsgemäß Ihren privaten Telefon- oder
Internetanschluss auch beruflich nutzen, dann sind die Kosten anteilig abzugsfähig. Die einfache Lösung
für Sie: Sie können pro Monat pauschal 20 Prozent Ihrer Telefon- und Internetkosten ohne weiteren
Nachweis ansetzen, höchstens aber 20 Euro pro Monat. Wer mehr geltend machen will, der muss den
beruflichen Anteil über drei Monate nachweisen. Der Prozentanteil kann dann für das ganze Jahr angesetzt
werden.“
Herr Schmitz, vielen Dank für das Gespräch!
Verabschiedung: „Ja, sehr gerne!!“
Mehr gute Steuer-Spar-Tipps gibt’s im Internet unter www.sparbuch.de.
