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Herr Peter Schmitz
Steubenstraße 46
68163 Mannheim
Deutschland
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Telefon:0621 – 429 44 691
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- O-Ton-Paket
Schlagworte
- BUHLWISOSteuererklärungTippKinderbetreuungSteuervorteilsparen
Steuertipp der Woche: Kinderbetreuung
(ddp direct) Kinder sind toll! Zwar manchmal etwas anstrengend, aber sie bereiten ja viel Freude. Nur wenn es darum geht, den Nachwuchs zum Beispiel in einem Hort oder von einer Tagesmutter anständig betreuen zu lassen, kommt nicht immer Freude auf. Denn das kostet richtig viel Geld. Einen Teil der Betreuungskosten kann man sich aber vom Finanzamt zurückholen. Mehr dazu verrät Ihnen jetzt Peter Schmitz, unser BUHL-Steuerexperte vom WISO Sparbuch. Hallo, Herr Schmitz!
O-Ton 1 (Peter Schmitz, 0:01 Min.): „Hallo!“
1. Herr Seib, um welche Summen geht es da genau?
O-Ton 2 (Peter Schmitz, 0:14 Min.): „Alleinerziehende und Doppelverdiener-Paare, die können zwei Drittel der Betreuungskosten für ihre Kinder in der Steuererklärung ansetzen. Das gilt bis zu einem Alter der Kinder von 13 Jahren. Maximal können sie 4.000 Euro im Jahr geltend machen.“
2. Was ist dabei zu beachten?
O-Ton 3 (Peter Schmitz, 0:17 Min.): „Wenn nur einer der Partner arbeitet, gibt es die Förderung nur für Kleinkinder zwischen drei und fünf Jahren. Außerdem: Arbeitslose können grundsätzlich gar keine Kinderbetreuungskosten geltend machen. Es sei denn, sie sind nur für kurze Zeit arbeitslos. Kurz bedeutet hier: nicht länger als vier Monate am Stück.“
3. Gibt es das Geld für die Kinderbetreuung eigentlich erst nach der Steuererklärung zurück?
O-Ton 4 (Peter Schmitz, 0:15 Min.): „Wer schon im laufenden Jahr von der Begünstigung profitieren will, der kann die Kosten für die Kinderbetreuung schon bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigen lassen. Dazu sollten sie einfach beim Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte beantragen. Das hat den Vorteil für Sie, dass Sie gleich jeden Monat mehr netto in der Tasche haben.“
4. Mehrere Eltern klagen zurzeit vor Gericht. Sie wollen erreichen, dass der Staat in Zukunft mehr als die bisher üblichen 4000 Euro an Betreuungskosten übernimmt. Was empfehlen Sie allen, die jetzt gerade Ihre Steuerklärung für 2009 machen?
O-Ton 5 (Peter Schmitz, 0:18 Min.): „Eltern sollten auf jeden Fall alle angefallenen Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angeben und sämtliche Rechnungen auch aufheben. Seit einiger Zeit erstellt das Finanzamt in dem Punkt vorläufige Steuerbescheide. Und wenn dann per Gerichtsurteil höhere Betreuungskosten anerkannt werden, dann gibt es für Sie im Nachhinein auch noch Geld vom Staat zurück.“
Herr Schmitz, vielen Dank für das Gespräch!
O-Ton 6 (Peter Schmitz, 0:01 Min.): „Gerne!“
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