29.07.2010 18:05 Uhr in Wirtschaft und Politik

Steuerzahler atmen auf - Home-Office wieder steuerlich absetzbar! (Beitrag)

(ddp direct) Das Arbeitszimmer zuhause – viele sind darauf angewiesen, weil im Betrieb oder Büro kein fester Arbeitsplatz oder Schreibtisch zur Verfügung steht. Heute (29. Juli) hat das Bundesverfassungsgericht die seit 2007 geltende Regelung zum Steuer-Abzug für ein Arbeitszimmer zuhause für verfassungswidrig erklärt. Was das bedeutet, das sagt uns jetzt Stefan Reisner!

Sprecher: Rund 1 Million Arbeitnehmer können aufatmen. Denn sie werden mit der nächsten Einkommenssteuerbescheid mehr Geld vom Finanzamt bekommen. Das Arbeitszimmer zuhause kann wieder steuerlich geltend gemacht werden. Und das bedeutet für einige Steuerzahler rund 500 Euro mehr im Portemonnaie, sagt Peter Schmitz, Steuerexperte vom WISO-Sparbuch.

O-Ton 1 (Peter Schmitz, 0:16 Min.): „Profitieren von dem neuen Urteil werden Arbeitnehmer, die zuhause ein Arbeitszimmer oder Home-Office eingerichtet haben, weil ihnen beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das sind zum einen die Außendienstmitarbeiter und zum anderen sind das die Lehrer.“

Sprecher: Wer nur gelegentlich am heimischen Schreibtisch sitzt, kann die Kosten dafür nicht geltend machen. Es bleibt aber ein kleiner Trost, weiß Peter Schmitz.

O-Ton 2 (Peter Schmitz, 0:07 Min.): „Diese Arbeitnehmer, die können weiterhin ihre Kosten für Arbeitsmittel absetzen also zum Beispiel für das Notebook oder für Büroartikel.“

Sprecher: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt nicht nur die Kosten für dieses Jahr. Rückwirkend ist auch was drin.

O-Ton 3 (Peter Schmitz 0:40 Min.): „Auf eine Erstattung für die Altjahre – also seit 2007 – hoffen dürfen diejenigen, seit die seit Januar 2007 gegen ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt oder sogar geklagt haben. Auch, wenn es in dem Einspruch um etwas ganz anderes ging und nicht um das Arbeitszimmer. Und natürlich können die noch profitieren, die für 2007 oder eines der Folgejahre noch gar keine Steuererklärung abgegeben haben. In diesen Fällen auch einfach die Kosten des Arbeitszimmers beim Finanzamt angeben. Auch noch gut dran sind Steuerzahler, die ihre Steuerbescheide ab dem 1.April 2009 erhalten haben. Diese Bürger prüfen einfach, ob ihr Steuerbescheid einen Hinweis auf die Arbeitszimmerregelung enthält.“

Sprecher: Bleibt nur noch die Frage, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto ist. Denn jeder weiß: Behörden arbeiten langsam. Doch ewig müssen Steuerzahler wohl nicht auf das Geld warten, sagt Peter Schmitz.

O-Ton 4 (Peter Schmitz, 0:13 Min.): „Ich gehe aber davon aus, dass innerhalb der nächsten ungefähr acht Wochen doch eine Entscheidung fallen wird, wie die Arbeitszimmer-Regelung rückwirkend geändert wird und wie die Erstattungsansprüche der Steuerbürger dann auch Stück für Stück abgearbeitet werden.“

Wenn Sie ein Arbeitszimmer zuhause haben, dann können Sie sich jetzt freuen. Mehr Informationen zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers sowie weitere gute Steuer-Spar-Tipps gibt’s im Internet unter www.steuernsparen.de !