29.07.2010 18:00 Uhr in Wirtschaft und Politik

Steuerzahler atmen auf - Home-Office wieder steuerlich absetzbar! (O-Ton-Paket)

(ddp direct) Das Arbeitszimmer zuhause – viele sind darauf angewiesen, weil im Betrieb oder Büro kein fester Arbeitsplatz oder Schreibtisch zur Verfügung steht. Heute (29. Juli) hat das Bundesverfassungsgericht die seit 2007 geltende Regelung zum Steuer-Abzug für ein Arbeitszimmer zuhause für verfassungswidrig erklärt. Das ist eine Ohrfeige für den Gesetzgeber und ein Freudentag für die Steuerzahler. Doch wie kriegen Heimarbeiter zu viel gezahlte Steuern zurück? Und wer profitiert von der Karlsruher Entscheidung? Mehr dazu weiß der Steuerexperte Peter Schmitz vom WISO Steuer-Sparbuch und dem Portal für Steuer-Sparer, www.steuernsparen.de!

O-Ton 1 (Peter Schmitz, 0:01 Min.): „Ja, hallo!“

1. Herr Schmitz, warum hat das Urteil solch eine große Tragweite?

O-Ton 2 (Peter Schmitz, 0:27 Min.): „Die Bedeutung ist so groß, weil schätzungsweise bis zu 1 Million Arbeitnehmer davon betroffen sind! Also einmal unterstellt, die Steuerersparnis für ein Arbeitszimmer beträgt so etwa 500 Euro pro Steuerzahler – dann wären das pro Steuerjahr bis zu einer halben Milliarde Euro, die aus der Staatskasse ausgezahlt werden müssen. Und da rollt wohl ungeplant das nächste Konjunkturpaket auf uns zu – zur Freude der Bürger und zu Lasten des Finanzministers.“

2. Wen betrifft das neue Urteil überhaupt?

O-Ton 3 (Peter Schmitz, 1:00 Min.): „Profitieren von dem neuen Urteil werden Arbeitnehmer, die zuhause ein Arbeitszimmer oder Home-Office eingerichtet haben, weil ihnen beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Und es sind ganz besonders zwei Berufsgruppen, die sich jetzt freuen können: Das sind zum einen die Außendienstmitarbeiter. Denn die haben normalerweise keinen Schreibtisch für ihre Arbeiten und Abrechnungen im Betrieb des Arbeitgebers. Sind also auch auf einen Arbeitsplatz zuhause angewiesen. Und zum anderen sind das die Lehrer. Denn Lehrern steht für die Unterrichtsvorbereitung kein anderer Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung – sie müssen das im Arbeitszimmer zuhause machen. Und wenn die Finanzämter die bis 2006 geltende Regelung wieder reaktivieren, könnten beide Gruppen – also Lehrer und Außendienstmitarbeiter – ihr Arbeitszimmer wieder bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen – das sind im Schnitt um die 500 Euro Steuerersparnis im Jahr. Also ich denke, da knallen sicher schon in einigen deutschen Lehrerzimmern die Sektkorken.“

3. Für wen hat das Urteil keine Auswirkung?

O-Ton 4 (Peter Schmitz, 0:35 Min.): „Ja, ein sehr wichtiger Punkt. Denn nach diesem Urteil hat leider nicht jeder Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitszimmerns. Alle Arbeitnehmer, die im Betrieb einen Arbeitsplatz haben oder Schreibtisch und nur gelegentlich daheim arbeiten, die können leider weiterhin keine Steuervorteile aus ihrem Home-Office ziehen! Aber ein kleiner Trost für diese Gruppe: Diese Arbeitnehmer, die können weiterhin ihre Kosten für Arbeitsmittel absetzen also zum Beispiel für das Notebook oder für Büroartikel. Nur die Kosten für den Arbeitsraum zuhause, also z.B. die anteilige Miete, die ist nicht abzugsfähig.“

4. Wie kann man seine Ansprüche jetzt noch anmelden?

O-Ton 5 (Peter Schmitz, 0:44 Min.): „Auf eine Erstattung für die Altjahre – also seit 2007 – hoffen dürfen diejenigen, seit die seit Januar 2007 gegen ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt oder sogar geklagt haben. Auch, wenn es in dem Einspruch um etwas ganz anderes ging und nicht um das Arbeitszimmer. Und natürlich können die noch profitieren, die mit der Steuer etwas spät dran sind und für 2007 oder eines der Folgejahre noch gar keine Steuererklärung abgegeben haben. In diesen Fällen auch einfach die Kosten des Arbeitszimmers beim Finanzamt angeben. Auch noch gut dran sind Steuerzahler, die ihre Steuerbescheide ab dem 1.April 2009 erhalten haben. Das ist kein Aprilscherz. Diese Bürger prüfen einfach, ob ihr Steuerbescheid einen Hinweis auf die Arbeitszimmerregelung enthält.“

5. Und alle anderen Steuerzahler mit Arbeitszimmer gucken in die Röhre?

O-Ton 6 (Peter Schmitz, 0:26 Min.): „Pech haben wahrscheinlich alle Steuerzahler, die zwischen Januar 2007 und Ende März 2009 ihre Steuerbescheide erhalten haben und keinen Einspruch dagegen eingelegt haben. Rein rechtlich gesehen ist es für diese Gruppe zu spät, eine Rückzahlung zu verlangen. Aber vielleicht lässt sich ja der Gesetzgeber zu einer kulanten Regelung wie damals bei der Pendlerpauschale bewegen. Da haben auch die Steuerzahler eine Erstattung erhalten, die keinen Einspruch eingelegt hatten.“

6. Warum durfte man das Arbeitszimmer zwischenzeitlich nicht absetzen?

O-Ton 6 (Peter Schmitz, 0:31 Min.): „Der Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2007 die Absetzbarkeit privater Arbeitszimmer massiv beschränkt. Denn seither wurde das private Büro nur noch steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Aber das ist bei Arbeitnehmern eben nur sehr, sehr selten der Fall.
Folge ist jetzt, dass die für verfassungswidrig erklärte Regelung, die hat die Staatskasse um mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr entlastet und das war damals sicherlich ein sehr guter Grund für den Gesetzgeber, den Abzug der Kosten so massiv einzuschränken.“

6. Wie lange wird es denn nun dauern, bis man die Steuererstattung auf seinem Konto hat?

O-Ton 7 (Peter Schmitz, 0:31 Min.): „Ja, das ist natürlich heute sehr schwer zu sagen. Im Finanzministerium da wird in diesen Tagen sicher abends länger gearbeitet. Man wird zunächst das Urteil mal verdauen müssen und berechnen, was denn überhaupt finanziell die Auswirkungen sind. Bei der aktuellen Lage des Staatshaushalts sicher nicht einfach. Aber ich gehe aber davon aus, dass innerhalb der nächsten ungefähr acht Wochen doch eine Entscheidung fallen wird, wie die Arbeitszimmer-Regelung rückwirkend geändert wird und wie die Erstattungsansprüche der Steuerbürger dann auch Stück für Stück abgearbeitet werden.“

Vielen Dank Herr Schmitz!

O-Ton 7 (Peter Schmitz, 0:01 Min.): „Sehr gerne!“

Die Kosten für Ihr Arbeitszimmer können Sie also jetzt wieder steuerlich geltend machen. Nähere Informationen zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers sowie weitere gute Steuer-Spar-Tipps gibt’s im Internet unter www.steuernsparen.de !