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Herr Ulrich Ropertz
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Energiekonzept für den Gebäudebereich mit Licht und Schatten
Mieterbund kritisiert Sanierungsanforderungen als vage und halbherzig
(ddp direct) (dmb) „Die Zielvorgaben, wie Nullemission für alle Gebäude bis 2050, Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate von jährlich 1 Prozent auf 2 Prozent und Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent bis 2020 bzw. um 80 Prozent bis 2050, sind gut und richtig“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Teil des Energiekonzepts der Bundesregierung für die energetische Gebäudesanierung. „Mir fehlen aber konkrete ordnungspolitische Vorgaben, Regelungen zur Kontrolle und zum Vollzug und eindeutige Aussagen zu Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel die künftige finanzielle Ausgestaltung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. So bleibt das Konzept der Bundesregierung für die Gebäudesanierung halbherzig und vage.“
Der Deutsche Mieterbund betonte, dass ohne eine umfassende öffentliche Förderung die Sanierung der Wohnungsbestände unrealistisch sei. Förderprogramme, wie zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, schafften Investitionsanreize für Vermieter und sicherten bezahlbare Mieten auch nach der energetischen Sanierung. „Zwar kündigt die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept eine deutlich bessere Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms an. Was soll man aber von einer derartigen Aussage halten, wenn die Bundesregierung gleichzeitig im Rahmen ihres Sparpakets die Finanzmittel für dieses Programm von zuletzt einer Milliarde Euro auf nur noch 450 Millionen Euro zusammenstreicht“, fragte Siebenkotten. Gleichzeitig warnte er vor Mietrechtsänderungen, der angekündigten investitionsfreundlicheren Gestaltung des Mietrechts. „Schon heute zahlen Mieter die energetischen Modernisierungen über drastische Mieterhöhungen. Hier sind eher Entlastungen notwendig als neue Belastungen für Mieter.“
Der Deutsche Mieterbund fordert, dass jährlich mindestens zwei Milliarden Euro für die CO2-Gebäudesanierung zur Verfügung stehen müssen, wie zuletzt im Jahr 2009. Außerdem müssen 500 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm und 250 Millionen Euro für kommunale Projekte in bestimmten Sanierungsgebieten bereitgestellt werden.
