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09.09.2010 13:03 Uhr in Politik

Besondere Härte

19-Jähriger darf wegen Studienbeginn Zivildienst vorzeitig beenden

Koblenz (dapd). Längere Wartezeiten bis zum Studienbeginn können im Einzelfall eine vorzeitige Beendigung des Zivildiensts rechtfertigen. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz hervor. Das Gericht gab dem Eilantrag eines 19-jährigen Zivildienstleistenden aus dem Westerwald auf eine vorzeitige Entlassung statt. Die Richter sahen eine besondere Härte darin, dass der 19-Jährige bei vollständiger Ableistung des Zivildienstes bis zum nächstmöglichen Studienbeginn noch weitere neun Monate hätte warten müssen.

Den Angaben zufolge hatte sich der junge Mann, der seinen Zivildienst bis Ende 2010 hätte leisten müssen, für ein Studium beworben, das nur zum Wintersemester begonnen werden kann. Nach seiner erfolgreichen Bewerbung für das Wintersemester 2010/2011 bat er bei dem Bundesamt für den Zivildienst um eine vorzeitige Entlassung. Als dies scheiterte, beantragte er beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Wartezeit bis zum Studienbeginn die sechsmonatige Dauer des mittlerweile verkürzten Wehr- und Zivildienstes übersteige. Da der 19-Jährige in dieser Zeit nicht finanziell abgesichert sei und die Zeit auch nicht sinnvoll für das Studium nutzen könne, sei hier von einem Härtefall auszugehen, hieß es zur Begründung. Die Richter bemängelten zudem, dass bei einer sechsmonatigen Dienstzeit kein Grund ersichtlich sei, warum die Dienstpflichtigen nicht so eingezogen werden könnten, dass keine Wartezeiten entstünden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

(Aktenzeichen: 7 L 1010/10.KO - Beschluss vom 30. August 2010)

dapd