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15.04.2010 14:16 Uhr in Radio

Ende der Vorschlagsfrist

BR-Rundfunkratschef kritisiert politische Debatte um Intendantenwahl

München (ddp-bay). Der Vorsitzende des BR-Rundfunkrats, Bernd Lenze, kritisiert die politische Diskussion um die Wahl eines neuen Intendanten beim Bayerischen Rundfunk. Es sei «schon verwunderlich», in welchem Ausmaß diese Frage «im Landtag zu einem parteipolitischen Thema gemacht wird», sagte Lenze am Donnerstag in München. Um 12 Uhr dieses Tages endete die Vorschlagsfrist für die Kandidaten.

«Ich mache darauf aufmerksam, dass mehr als zwei Drittel der Mitglieder des Rundfunkrats parteipolitisch völlig unabhängige Persönlichkeiten sind, die sich mir gegenüber aufgrund der Diskussion zum Teil bereits deutlich empört gezeigt haben», sagte Lenze.

Kritik war an einer möglichen Wahl des Berliner Regierungssprechers Ulrich Wilhelm zum neuen Intendanten laut geworden, der als Favorit für den Posten gehandelt wird. Der bisherige BR-Intendant Thomas Gruber hatte Ende März bekanntgegeben, dass er zum 31. Januar 2011 vorzeitig aufhören will. Der 67-Jährige begründete seinen Schritt damit, dass er «die Verantwortung in jüngere Hände legen» wolle.

In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten vier Rundfunkräte am Donnerstag «Küngelei» im Zusammenhang mit der Wahl. Als «überfälliges Signal» kündigten sie zugleich die Kandidatur des langjährigen BR-Landtagskorrespondenten Rudolf Erhard an. So solle «das bisherige abgekartete Verfahren» durchkreuzt und ein offener und demokratischer Wettstreit eröffnet werden, schrieben die Landtagsabgeordneten Claudia Jung (Freie Wähler) und Ludwig Hartmann (Grüne) sowie die Rundfunkräte Heide Langguth (DGB/Gewerkschaften) und Robert Stauffer (Schriftsteller-Organisationen).

Sie nannten es «eine Bankrotterklärung für die gesetzlich geforderte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wenn ein langjähriger Regierungssprecher nahtlos ins Amt des BR-Intendanten wechselt».

Lenze verwahrte sich «gegen die Diktion, die Partei X oder Y schlage einen Kandidaten für die Intendantenwahl vor». Das Vorschlagsrecht stehe allein Mitgliedern des Rundfunkrats zu. Diese seien Vertreter der Allgemeinheit und nicht einer Gruppe oder einer Partei. «Das sollten auch die vom Landtag entsandten Rundfunkräte nicht völlig vergessen», mahnte der Vorsitzende des Gremiums.

(ddp)