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Falschparker muss sich an Unfallkosten beteiligen
Entscheidung des Amtsgerichts München
München (ddp.djn). Ist ein im Halteverbot stehendes Auto in einen Unfall verwickelt, muss der Falschparker einen Teil des Schadens bezahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ: 341 C 15805/09) hervor. In dem Fall hatte ein Bus ein Taxi angefahren und einen Schaden von mehr als 3000 Euro verursacht. Der Taxifahrer selbst stand am Taxistand, sein Wagen ragte jedoch knapp einen Meter in die Halteverbotszone hinein.
Die Verkehrsgesellschaft wollte den Schaden jedoch nicht voll regulieren. Immerhin, begründete sie dies, habe der Taxifahrer im Halteverbot gestanden und den Unfall damit mitverschuldet.
Stimmt, sagten die Richter. Wer sein Auto an einer derart unübersichtlichen und engen Stelle im Halteverbot abstellt, ist auch dann für die Folgen eines Unfalls mitverantwortlich, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in Halteverbotszone hineinragt. Letztlich musste der Taxifahrer ein Drittel des Schadens selbst zahlen.
(ddp)
