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Haftstrafe für Geisterfahrer
Azubi verursachte im Juni 2009 Unfall auf der Autobahn 59 mit drei Toten
Langenfeld/Düsseldorf (ddp-nrw). Das Amtsgericht Langenfeld hat am Montag einen 23-jährigen Falschfahrer zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Auszubildende im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 59 bei Düsseldorf nachts betrunken einen Unfall mit drei Toten verursacht hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, nach einer Grillparty an einem Badesee bei Leverkusen spät nachts nach einem Streit alkoholisiert in seinen Wagen gestiegen zu sein. An den Unfall selbst habe er keine konkrete Erinnerung, sagte der 23-Jährige. Er habe sich sogar schon hypnotisieren lassen, um sich erinnern zu können. Die Therapie habe nicht geholfen. Der Auszubildende sagte, er bereue die Tat zutiefst.
Gericht und Staatsanwaltschaft sprachen von einer Tragödie. Der Angeklagte habe eine Familie zerstört. Mit 2,16 Promille Alkohol im Blut und ohne Licht war er in verkehrter Richtung auf der A 59 zwischen Leverkusen und Düsseldorf in den Kombi einer Düsseldorfer Familie gerast. Dabei kamen ein einjähriges Mädchen, die 32-jährige Mutter und die 78-jährige Großmutter ums Leben. Der Vater sowie zwei andere kleine Kinder überlebten. Sie seien traumatisiert, sagte Gerichtssprecher Lutz Wollenhaupt, die Folgen für die Familie seien schlimm.
Angehörige kritisierten das aus ihrer Sicht «zu milde» Urteil. Sie verließen teilweise wutentbrannt und laut schimpfend den Verhandlungssaal. Der Richter erklärte dazu, man müsse zugunsten des Angeklagten berücksichtigen, dass er die Tat bereue und auch selbst mit den Folgen zu kämpfen habe. Der 23-Jährige war bei dem Unfall schwer verletzt worden. Außerdem habe er aufgrund der erheblichen Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am Steuer gesessen. Darüber hinaus habe er sich bis dahin im Straßenverkehr einwandfrei verhalten. Dennoch sei eine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung tat- und schuldangemessen. Außerdem wurde angeordnet, dass der 23-Jährige vor Ablauf von vier Jahren seinen Führerschein nicht wieder zurückerhält.
Der Angeklagte kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Sollte er sich dazu entschließen, müsste der Fall am Düsseldorfer Landgericht noch einmal neu aufgerollt werden.
ddp
