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Lotto Niedersachsen gegen Sportwettenverbot für Hartz-IV-Empfänger
Man sieht keine gesetzliche Grundlage dafür
Hannover (dapd). Lotto Niedersachsen will die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg zum Verbot von Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger nicht hinnehmen. Die Lottogesellschaft darf laut einem Beschluss des Gerichts vom 19. April mit Hartz-IV-Empfängern und überschuldeten Bürgern keine Sportwetten mehr abschließen. Auch die Teilnahme von sogenannten spielgesperrten Bürgern mithilfe einer fremden LottoCard ist untersagt. Der Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, Rolf Stypmann, kritisierte am Mittwoch in Hannover, sozial schwache Bürger würden damit "in die Arme illegaler Sportwettenanbieter getrieben", die versuchten, auf den Markt zu drängen.
Lotto Niedersachsen will gegen das Urteil nun "sämtliche zur Verfügung stehende Rechtsmittel" einlegen. Man sehe keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hartz-IV-Empfänger nicht am öffentlichen Glücksspiel teilnehmen könnten, sagte Stypmann. Mit dem Urteil des Landgerichts werde eine "millionenfache Personengruppe diskriminiert", die zu illegalen Anbietern überzulaufen drohe.
Der auf Malta ansässige private Wettanbieter Tipico, der Lotto zufolge mit illegalen Sportwetten auf den niedersächsischen Markt drängt, hatte das Gerichtsverfahren beantragt. Eine spielgesperrte Person soll im Auftrag von Tipico mit einer fremden LottoCard in mehreren Lotto-Annahmestellen in Raum Oldenburg an Sportwetten teilgenommen und darüber das Landgericht in Kenntnis gesetzt haben. Auf ähnliche Weise erfuhr das Gericht, dass in einer Lotto-Annahmestelle vorgebliche Hartz-IV-Empfänger Sportwetten abschlossen, ohne sich diese eigentlich leisten zu können, wie sie durchblicken ließen. Diese Sachverhalte lagen dem Beschluss zugrunde.
Wirbel hatte bereits Ende Februar das Kölner Landgericht ausgelöst, als es WestLotto untersagte, Tippscheine für Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen, "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen". WestLotto wollte Rechtsmittel dagegen einlegen.
dapd
