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03.09.2010 16:13 Uhr in Vermischtes

Polizei darf Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen machen

Sie verletzen weder das Persönlichkeitsrecht noch verstoßen sie gegen das Willkürverbot

Karlsruhe (ddp). Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen sind erlaubt. Sie verletzen weder das Persönlichkeitsrecht eines Kraftfahrers noch verstoßen sie gegen das Willkürverbot, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Demnach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen heranziehen. Dabei seien Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen erlaubt, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gelte sowohl für Einzel- als auch Videoaufnahmen, erklärten die Richter.

Ein Autofahrer war wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt worden. Dabei hatte sich das Gericht im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten Videoaufnahmen gestützt, auf denen der Mann zu erkennen war. Das zuständige Oberlandesgericht verwarf zuvor bereits dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche Bedeutung, hieß es.

(AZ: 2 BvR 1447/10, Beschluss vom 12. August 2010)

ddp